Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 31.01.2002 - 3 W 299/01 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Hausordnung; Außenantenne; Wohnungseigentumsverfahren; Wohnungseigentum; Mündliche Verhandlung; Beschwerdeverfahren; Mehrheitsbeschluss
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 5, Art. 14; WEG § 44 § 45
Mehrheitsbeschluss zur Hausordnung einer Wohnungseigentumsanlage über Verbot von Außenantennen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Anbringen von Außenantennen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Parabolantennenverbot infolge Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer
Verfahrensgang
- AG Frankenthal, 05.09.2001 - 2 UR II 27/01
- LG Frankenthal, 07.11.2001 - 1 T 181/01
- OLG Zweibrücken, 31.01.2002 - 3 W 299/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 587
- NZM 2002, 269
- ZMR 2002, 784
- ZWE 2002, 238
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99
Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum
Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.01.2002 - 3 W 299/01
Die Wohnungseigentümer sind berechtigt, durch Mehrheitsbeschluss zur Hausordnung zu regeln, dass Außenantennen gleich welcher Art, nicht angebracht werden dürfen (im Anschluss an BGH NJW 2000, 3500 ff).Das gilt auch unter Berücksichtigung der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Wirksamkeit von Mehrheitsbeschlüssen (NJW 2000, 3500 ff).
Vielmehr läge ein so genannter vereinbarungsersetzender Beschluss vor, bei dem bestandskräftige Mehrheitsbeschlüsse Gültigkeit behalten, auch wenn der Regelungsgegenstand eine Vereinbarung oder Einstimmigkeit erfordert hätte (vgl. zum Verbot der Hundehaltung BGH NJW 1995, 2036 f sowie grundlegend NJW 2000, 3500, 3501, 3502 f).
- BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98
Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß
Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.01.2002 - 3 W 299/01
Wird ein solcher Ausnahmefall angenommen, bedarf dies einer entsprechenden Begründung (vgl. dazu BayObLG ZMR 1999, 349, 350; OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 804 sowie auch BGH NJW 1998, 3713 f jew.m.w.N.z.Rechtspr. u. z. Schrifttum).Liegt dies nicht auf der Hand, ist zumindest ein vorheriger Hinweis angebracht, ohne mündliche Verhandlung entscheiden zu wollen, sofern die Beteiligten eine solche nicht wünschen (vgl. BGH NJW 1998, 3713, 3714).
- BGH, 04.05.1995 - V ZB 5/95
Verbot der Hundehaltung durch Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer
Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.01.2002 - 3 W 299/01
Vielmehr läge ein so genannter vereinbarungsersetzender Beschluss vor, bei dem bestandskräftige Mehrheitsbeschlüsse Gültigkeit behalten, auch wenn der Regelungsgegenstand eine Vereinbarung oder Einstimmigkeit erfordert hätte (vgl. zum Verbot der Hundehaltung BGH NJW 1995, 2036 f sowie grundlegend NJW 2000, 3500, 3501, 3502 f).
- BVerfG, 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92
Parabolantenne I
Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.01.2002 - 3 W 299/01
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die zunächst im Bereich des Mietrechts ergangen (BVerfG NJW 1994, 1147), aber auch auf das Wohnungseigentumsrecht anzuwenden ist (BVerfG NJW 1995, 1665), muss eine fallbezogene Abwägung der widerstreitenden Interessen, also einerseits des Interesses der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer am Schutz des Miteigentums und andererseits des Informationsinteresses des einzelnen Wohnungseigentümers, vorgenommen werden. - BVerfG, 14.09.1995 - 1 BvR 1471/94
Informationsfreiheit und Anbringung einer Parabolantenne
Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.01.2002 - 3 W 299/01
Denn die Möglichkeit einer solchen Auswahl wirkt der Gefahr einseitiger Informationen entgegen; erst eine breite Angebotspalette eröffnet dem Nutzer unabhängig von etwaigen speziellen, durch das Kabelprogramm überhaupt nicht abgedeckten Informationsbedürfnissen Auswahlalternativen, die seinen Neigungen und Bedürfnissen entgegenkommen (vgl. BVerfG ZMR 1996, 12, 13). - BVerfG, 13.03.1995 - 1 BvR 1107/92
Informationsfreiheit des Wohnungseigentümers und Anbringung einer Parabolantenne
Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.01.2002 - 3 W 299/01
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die zunächst im Bereich des Mietrechts ergangen (BVerfG NJW 1994, 1147), aber auch auf das Wohnungseigentumsrecht anzuwenden ist (BVerfG NJW 1995, 1665), muss eine fallbezogene Abwägung der widerstreitenden Interessen, also einerseits des Interesses der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer am Schutz des Miteigentums und andererseits des Informationsinteresses des einzelnen Wohnungseigentümers, vorgenommen werden. - OLG Frankfurt, 24.05.2000 - 20 W 200/00
Beschwerdeverfahren in Wohnungseigentumssachen: Obligatorische mündliche …
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Wird ein solcher Ausnahmefall angenommen, bedarf dies einer entsprechenden Begründung (vgl. dazu BayObLG ZMR 1999, 349, 350; OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 804 sowie auch BGH NJW 1998, 3713 f jew.m.w.N.z.Rechtspr. u. z. Schrifttum). - OLG Düsseldorf, 13.12.2000 - 3 Wx 265/00
Satellitenschüssel in Eigentumswohnanlage - Zustimmung der Miteigentümer - …
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Dazu zählt auch das durch das Grundrecht auf Informationsfreiheit geschützte Interesse an einer umfassenden Information eines in Deutschland lebenden Ausländers durch den Empfang von in seinem Heimatland ausgestrahlten Fernsehprogrammen (vgl. OLG Düsseldorf ZMR 2001, 648, 649;… Bub aaO § 21 Rdnr. 11; Depenheuer WE 1994, 124, 129 ff). - BayObLG, 28.10.1994 - 2Z BR 77/94
Zum Interesse eines im Ausland geborenen Wohnungseigentümers, der die deutsche …
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Vor diesem Hintergrund wird somit nach weiterer Aufklärung aller Umstände (auch zur Staatsangehörigkeit des Beteiligten zu 1) vgl. BayObLG NJW 1995, 337, 338) abzuwägen sein, ob es mit Blick auf das Grundrecht der Informationsfreiheit nicht ausnahmsweise gerechtfertigt erscheint, trotz Bestandskraft einen Beseitigungsanspruch zu verneinen. - BayObLG, 04.08.1998 - 2Z BR 103/98
Abwägen der Interessen, wenn die Gesamtheit der Wohnungseigentümer von einem …
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Im Einzelfall kann aber etwas anderes gelten, wenn eine nennenswerte Beeinträchtigung des Eigentums mit der Aufstellung einer Parabolantenne nicht verbunden ist, insbesondere eine im Vordergrund stehende optische Beeinträchtigung der Wohnungseigentumsanlage ausscheidet (vgl. zusammenfassend BayObLG NJW-RR 1998, 1704, 1705 m.N.z.Rechtspr.). - BayObLG, 29.01.1999 - 2Z BR 135/98
Anspruch auf Anbringung einer Parabolantenne als Ausfluss des Grundrechts der …
- BGH, 22.01.2004 - V ZB 51/03
Zulässigkeit und Inhaltskontrolle eines generellen Verbots für Parabolantennen in …
Dies gilt auch dann, wenn derartige Vereinbarungen eine Einschränkung der grundrechtlich geschützten Informationsfreiheit eines Wohnungseigentümers zur Folge haben (a.A. wohl OLG Zweibrücken, ZWE 2002, 238, 240). - OLG Zweibrücken, 25.09.2006 - 3 W 213/05
Ich seh’ etwas, was du nicht siehst: Streit um mobile Antenne
Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dann, wenn derartige Vereinbarungen eine Einschränkung der grundrechtlich geschützten Informationsfreiheit eines Wohnungseigentümers zur Folge haben (vgl. hierzu auch Senat ZWE 2002, 238, 240). - BayObLG, 23.12.2003 - 2Z BR 185/03
Unzulässigkeit des Fortsetzungsfeststellungsantrag bei Erledigung der Hauptsache …
Auch unter Fortgeltung des gefassten Beschlusses hat ein Wohnungseigentümer, der einen ausländischen Lebenspartner in die Wohnung aufnimmt oder seine Wohnung an Ausländer vermietet, nach den Umständen des Einzelfalls einen Anspruch auf Abänderung des entgegenstehenden früheren Beschlusses (OLG Düsseldorf ZWE 2001, 236; OLG Hamm NJW-RR 2002, 1020; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2002, 587).
- OLG Zweibrücken, 08.11.2005 - 3 W 213/05 Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dann, wenn derartige Vereinbarungen eine Einschränkung der grundrechtlich geschützten Informationsfreiheit eines Wohnungseigentümers zur Folge haben (vgl. hierzu auch Senat ZWE 2002, 238, 240).
- OLG Hamm, 08.01.2008 - 15 W 327/07
Anfechtung der Feststellung der Rechtswidrigkeit
Der Umstand, dass das Bundesamt die Frist deshalb nicht einhielt, weil es sich auf der Grundlage Verordnung (EG) Nr. 343/2003 (Dublin II) zunächst um die Übernahme des Asylverfahrens durch die Niederlande bemühte, vermochte angesichts der mit § 14 Abs. 3 Satz 3 AsylVfG getroffenen eindeutigen gesetzlichen Regelung nichts daran zu ändern (OLG Köln, Beschluss vom 11.06.2007 - 16 Wx 130/07; OLG Schleswig OLGR 2005, 568; KG InfAuslR 2005, 40; einschränkend für den hier nicht einschlägigen Fall, dass das Bundesamt die Abschiebung in einen Drittstaat angeordnet hat: OLG Zweibrücken OLGR 2002, 57). - OLG Frankfurt, 04.01.2005 - 12 U 137/04
Gewerberaummiete: Berechtigung zur Minderung bei Flächenminus von 10,022%
Bleibt daher die tatsächliche Fläche erheblich hinter der vertraglich vereinbarten Fläche zurück, so ist bereits durch diesen Flächenmangel die Tauglichkeit der Mietsache zur Ausübung des vertragsmäßigen Gebrauchs auf der versprochenen Fläche ebenso wie der Nutzwert der Mietsache beeinträchtigt, ohne dass es auf einen Nachweis einer konkreten Beeinträchtigung des Mieters ankommt (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 2002, 587; BGH Az: VIII ZR 295/03 S. 6, 7).